Seit dem 01. Januar 2024 gilt wieder eine neue Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt. Dieses Jahr gibt es aufgrund der stark angestiegenen Lebenshaltungskosten eine außergewöhnlich deutliche Anhebung in allen Altersstufen um nahezu 10 %; in der 1. Altersstufe um 43 € auf 480 €, in der 2. um 49 € auf 551 € und in der 3. Altersstufe um 61 € auf 645 €. Die Anpassung bestehender Unterhaltsregelungen muss also geprüft werden.
Es sind aber nicht nur die Bedarfssätze gestiegen, sondern auch die Selbstbehalte wurden erhöht und so an die ebenfalls stark angestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Der Selbstbehalt eines Erwerbstätigen gegenüber einem minderjährigen Kind beträgt statt 1.370 € nunmehr 1.450 €. Das heißt, wer seiner Erwerbsverpflichtung vollständig nachkommt und trotzdem nicht mehr als 1.450 € netto verdient, zahlt keinen Kindsunterhalt.
Der Selbstbehalt kann noch erhöht werden bei hohen Wohnkosten, das sind unverändert mehr als 520 € Warmmiete im Monat. Sind die tatsächlichen Wohnkosten höher und unvermeidbar, wird der Selbstbehalt um die Differenz zu den 520 € erhöht.
Schließlich wurden die Einkommensstufen teilweise angepasst. Die unterste Stufe für den Mindestunterhalt geht nunmehr statt bis 1.900 € bis 2.100 €.
Die neue Tabelle finden Sie hier: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf
bookmarked!!, I really like your website! https://lvivforum.pp.ua/