Aufgrund einer technischen Störung sind wir zur Zeit telefonisch über Festnetz nicht erreichbar!

Bitte rufen Sie über die Handynummer 01520 3263512 an oder schreiben Sie eine Email (info@rechtsanwalt-lahrmann.de), wir rufen zurück! 

Aufgrund der alljährlichen Vervielfachung der Mandatsanfragen zum Jahresende können Rückmeldungen 2-3 Tage dauern.

Wegen der hohen Nachfrage können in diesem Jahr keine neuen Mandate mehr angenommen werden! 

Sie finden uns im Prenzlauer Berg in der Prenzlauer Allee 36 G.

Durch die Konzentration auf das Familienrecht, Erbrecht und Vorsorgerecht bzw. Betreuungsrecht bietet Ihnen die Kanzlei die optimale Beratung sowie kompetente gerichtliche und außergerichtliche Vertretung für Ihr Anliegen.

Als Fachanwalt für Erbrecht bietet Ihnen Rechtsanwalt Florian Lahrmann durch besondere Qualifikation und Erfahrung sowie ständige Fortbildung in diesem schwierigen und nicht zum Standardrepertoire eines Rechtsanwaltes gehörenden Rechtsgebiet den entscheidenden Wissensvorsprung.

Als Fachanwalt für Familienrecht bietet er Ihnen auch neben der besondere Qualifikation mehr als fünfzehn Jahre Berufserfahrung im Bereich der familienrechtlichen Auseinandersetzungen.

Weiterhin gehört auch das so genannte Vorsorge- oder Betreuungsrecht zum Angebot der Kanzlei. Im Bereich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und gerichtliche Betreuungen, insbesondere auch Vollmachtsmissbrauch, engagiert sich Rechtsanwalt Lahrmann besonders und ist auch durch Vorträge und Zeitungsberichte bekannt.

Best Estate planning lawyers in Berlin
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Es besteht die Möglichkeit, Beratungstermine über das Internet als Videokonferenz durchzuführen. Hierzu wird um eine Vorabzahlung der Gebühren gebeten.

 

Ihr Partner in Sachen Scheidung

Ihre Vorteile:

• kompetent (Fachanwalt)
• schnell (standardisiertes Verfahren)
• kostengünstig (gesetzlicher Mindestsatz)

Das Wechselmodell – Beide Eltern teilen sich Umgang und Sorge hälftig.

Ein beliebter Klassiker des Erbrechts ist das sogenannte Berliner Testament. Dabei setzen sich Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein, und dritte Personen, in der Regel die Kinder, zum Nach- oder Schlusserben.

Aktuelles aus der Rechtssprechung:

Reform des Unterhaltsrechts:

Ein Elternteil, der die Kinder überhaupt nicht oder nur ein oder zwei Mal im Monat betreut, muss genauso viel Unterhalt bezahlen wie ein Elternteil, der die Kinder 45 Prozent der Zeit betreut. Diese bisherige Rechtslage konnte man schon lange niemandem mehr erklären, insbesondere in Zeiten, in denen, im Gegensatz zu früher, nach einer Trennung immer…

Auswirkungen des neuen Bürgergelds (SGB II) auf Erbschaften

Das zu Beginn dieses Jahres eingeführte neue Bürgergeld hat Einfluss auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei staatlichen Sozialleistungen. Grundsätzlich haben Bezieher staatlicher Leistungen wie Sozialhilfe oder Bürgergeld zunächst Ihr eigenes Einkommen und Vermögen einzusetzen, bevor sie Anspruch auf staatliche Leistungen haben. Es gibt aber Freibeträge beim Vermögen, bis zu denen das Vermögen geschützt…

Sexuell diskriminierende Testamentsauslegung

Die Benachteiligung von Frauen aufgrund gesellschaftlicher oder juristischer Strukturen ist ein immer aktuelles Thema, das heiß diskutiert wird. Während beispielsweise ungleiche Bezahlung am Arbeitsplatz oder sprachliche Diskriminierung in aller Munde sind, wird in diesem Zusammenhang eher weniger an das Erbrecht gedacht. In einem aktuellen Artikel (Muscheler, Der Testierwille und das Brieftestament, ErbR 3.2023, S. 186…