Das Familienrecht umfasst in erster Linie das Eherecht, das Scheidungsrecht, das Unterhaltsrecht, das Umgangsrecht und Sorgerecht sowie das Recht der ehelichen Vermögensauseinandersetzung, also des Zugwinnausgleiches und des Versorgungsausgleiches. Darüber hinaus gehört dazu das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der eingetragenen Lebenspartnerschaft, der Vaterschaftsanfechtung und der Adoption.
Besonders in Fragen des nachehelichen Unterhalts und des Zugewinnausgleiches ist die Rechtslage sehr komplex und nur noch für den Spezialisten überschaubar, der sich regelmäßig mit diesen Themen befasst. Dieses Problem wird dadurch noch verschärft, dass wir seit Anfang 2008 ein neues Unterhaltsrecht haben, welches nun in den vergangenen Jahren durch die Gerichte erstmalig ausgelegt und angewendet wird. Seit September 2009 gilt außerdem ein neues Zugewinnausgleichsrecht. Auch hier werden Gerichtsentscheidungen erst zeigen, wie sich dieses in der Praxis auswirkt. Fehler bei der Beanspruchung oder Abwehr von Unterhalts- und Zugewinnansprüchen gehen meistens richtig ins Geld. Nur wer sich intensiv mit der neuen Gesetzgebung auseinandersetzt und dazu die Entwicklung der Rechtsprechung genau verfolgt, kann zu diesen Themen auch kompetent beraten.