Das Betreuungs- oder Vorsorgerecht, das 1992 das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht ersetzt hat, wird von Richtern und Anwälten oftmals stiefmütterlich behandelt. Dabei ist dieses für die Menschen so wichtige Rechtsgebiets juristisch spannend und aufgrund der Bevölkerungsentwicklung hoch aktuell. Auch werden Streitigkeiten, die früher erbrechtlich ausgetragen wurden, heute zunehmend in das Betreuungsrecht verlagert. Angehörige streiten nicht erst nach dem Todesfall des Erblassers um dessen Vermögen, sondern zunehmend bereits dann, wenn dieser unter Betreuung steht oder eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Der klassische sogennante Erbschleicher wird zunehmend vom unredlichen Betreuer bzw. Bevollmächtigten ersetzt. Natürlich gibt es aber genauso auch redliche Betreuer, die sich gegen unzufriedene zukünftige Erben wehren müssen.

Hat der zukünftige Erblasser eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann der Bevollmächtigte regelmäßig weitgehend unkontrolliert handeln. Er wird vom Vollmachtgeber oft nicht mehr überwacht und kontrolliert, auch weil ihm dieses aufgrund seines fortgeschrittenen Alters zumeist nicht mehr möglich ist. Von außen können dann zukünftige Erben nur noch schwer Einblick in die Vorgänge im Haus des Vollmachtgebers bekommen, was sowohl hinsichtlich dessen Vermögen als auch bezüglich dessen ordnungsgemäßer Versorgung gilt. Die Möglichkeiten der Einflussnahme sind dann sehr begrenzt.

Rechtsanwalt Lahrmann vertritt Sie im Betreuungsrecht im weiteren Sinne, besser bezeichnet als Vorsorgerecht, dazu gehören auch die Fragen rund um die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung dazu. Im Betreuungsrecht im engeren Sinne, insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Betreutem und Betreuer sowie in Unterbringungssachen vertritt Rechtsanwalt Lahrmann Sie nicht, bitte wenden Sie sich dafür an einen Kollegen.

Rechtsanwalt Lahrmann zum Vollmachtsmissbrauch im Tagesspiegel am 06.12.2020 voll-machtlos.pdf