Juristisch gesehen ist die Trennung vom Ehepartner ein formaler Akt. Trennung und einjähriges Getrenntleben ist nach dem Gesetz die Voraussetzung dafür, dass man sich überhaupt scheiden lassen kann. Persönlich ist die Trennung vom Ehepartner jedoch häufig mit einer großen emotionalen Belastung, wenn nicht gar mit einer tiefen Lebenskrise verbunden. Da fällt es manchmal schwer, einen klaren Kopf zu bewahren. Trotzdem stellen Ihre Entscheidungen und Handlungen jetzt oft schon die Weichen dafür, ob sie im Fall einer streitigen Scheidung auf der Sieger- oder der Verliererseite stehen. Lassen Sie sich deshalb beraten und stimmen Sie Ihre Schritte mit uns ab.

Auch wenn die Trennung im Streit erfolgt, ist es völlig normal, dass man den Streit nicht weiter eskalieren lassen möchte. Oder dass man die Möglichkeit einer Versöhnung einfach noch nicht völlig ausschließen möchte. Das sind häufig die Gründe, warum Schritte, die später wichtig sind, nicht unternommen werden. Einiges kann jedoch auch unternommen werden, ohne dass der andere Ehepartner davon Kenntnis erlangt. Ganz wichtig: Sichern Sie alle Unterlagen bezüglich Einkommen und Vermögen wie Kontoauszüge, Einkommensbelege, Steuerbescheide, Grundstücksverträge, Lebensversicherungen usw. Dann geraten Sie später vor Gericht nicht in Beweisnot, sollte das Vorhandensein von bestimmten Einkommen und Vermögen vom Ehepartner im Rahmen des späteren Scheidungsverfahrens bestritten werden. Kopien sind schnell gemacht und können auch vor der Trennung, bei einer sich abzeichnenden Ehekrise, bei einem Freund/einer Freundin deponiert werden.

Bei einem späteren Zugewinnausgleich muss jeder Ehegatte dem anderen die Hälfte seines Vermögens überlassen. Zwischen der Trennung und der Scheidung liegt jedoch mindestens ein Jahr, oft sogar erheblich mehr Zeit. Ist zu befürchten, der ausgleichspflichtige Ehegatte wird diese Zeit nutzen, um sein Vermögen und damit seine Zahlungspflicht an den anderen Ehegatten so weit wie möglich zu reduzieren, so kann von ihm (nach dem neuen Recht, welches seit September 2009 gilt) Auskunft über sein Vermögen zum Trennungszeitpunkt verlangt werden. Sie sollten daher den Trennungszeitpunkt dokumentieren. Nehmen Sie dazu anwaltliche Hilfe in Anspruch!

Ziehen Sie aus der gemeinsamen Wohnung aus, kann es große Probleme geben, wenn Sie den Mietvertrag (mit) unterschrieben haben. Auch wenn sie schon Monate nicht mehr in der Wohnung leben – zahlt der in der Wohnung verbliebene Ehegatte die Miete nicht, kann der Vermieter die Miete komplett von Ihnen verlangen. Sie haften außerdem gegebenenfalls für Schäden und Renovierungspflichten. Daher sollten Sie den Mietvertrag ändern. Auch dabei können wir Ihnen helfen.

Erbitterter Streit wird leider oft um die gemeinsamen Kinder und das Sorge- und Umgangsrecht geführt. Wegen des sogenannten Kontinuitätsgrundsatzes hat der Elternteil, der die Kinder tatsächlich überwiegend betreut, bei einem späteren Streit ums Sorgerecht einen kaum zu überwindenden Vorteil. Damit später keine Zweifel aufkommen können, wer die Kinder hauptsächlich betreut, sollte der Elternteil, bei dem die Kinder leben, darauf achten, dass die Kinder auch unter seiner Anschrift gemeldet sind bzw. sie gegebenenfalls an seine neue Anschrift ummelden.

Unterhalt kann rückwirkend erst ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, ab dem der Unterhaltspflichtige in Verzug gesetzt wurde. Das geschieht z.B. durch ein Auskunftsverlangen zu Einkommen und Vermögen. Ein solcher Brief muss bestimmt Anforderungen erfüllen und dem Unterhaltspflichtigen nachweisbar zugehen. Lassen Sie die Auskunft über Einkommen und Vermögen daher von uns einholen. Hier Zeit zu verlieren, bedeutet spürbare finanzielle Verluste.

Die Durchsetzung von Betreuungsunterhalt, also was der Ehegatte bei einer Betreuung von gemeinsamen Kindern bekommt, ist nach der neuen Rechtslage viel schwieriger geworden. Machen Sie als Unterhaltspflichtiger keine vorschnellen Zugeständnisse. Lassen sie die Ansprüche, die an Sie gestellt werden, von uns überprüfen. Den unterhaltsberechtigten Ehegatten trifft in der Regel schon ab dem dritten Lebensjahr des Kindes eine Pflicht zur Erwerbstätigkeit. Beachten Sie, dass sich Ihr Netto-Einkommen wahrscheinlich im auf die Trennung folgenden Jahr wegen des Wechsels Ihrer Steuerklasse vermindern wird. Überzahlten Unterhalt bekommt man praktisch nie zurück und kann ihn auch nicht mit laufenden Zahlungspflichten aufrechnen.

Kann Ihr Ehegatte mit einer Bankvollmacht oder Kreditkarte noch auf Ihr Konto zugreifen? Wenn Sie sich vor Überraschungen schützen wollen, sperren Sie die Karten und widerrufen Sie Bankvollmachten. Gleiches gilt für etwaige Vorsorge- oder Generalvollmachten.

Was ist, wenn Ihnen etwas passiert? Sollte ein Erbfall nach der Trennung, aber vor Zustellung des Scheidungsantrages eintreten, wird Ihr Ehegatte gesetzlicher Erbe. Wollen Sie das keinesfalls, müssen Sie ein entsprechendes Testament errichten, um ihn zu enterben und gegebenenfalls die Kinder zu begünstigen. Haben Sie eine Lebensversicherung, die im Falle Ihres Ablebens an Ihren Ehegatten auszahlt? Das möchten Sie vielleicht auch ändern.

Besondere Probleme entstehen bei extrem langen Trennungszeiten. Manche Ehepartner trennen sich, lassen sich dann aber aus verschiedenen Gründen erst nach 15 oder 20 Jahren scheiden. Hier ist unbedingt an die Möglichkeit des vorzeitigen Zugewinnausgleiches zu denken (siehe unter Zugewinnausgleich) sowie einer Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleiches (siehe ebenfalls dort).