Mit dem Tode einer Person geht gemäß §§ 1922 ff. BGB das Vermögen des Verstorbenen als Ganzes auf den Erben über. Die Gesetze, welche die Vermögensnachfolge regeln, zählen zu den kompliziertesten und tückischsten unserer Rechtsordnung. Selbst für den Spezialisten bedeutet die Befassung mit dieser Materie eine ständige und anspruchsvolle Herausforderung, so dass der juristische Laie mit der Regelung seiner Vermögens- und Nachlassplanung allein oft zum Scheitern verurteilt ist. Lassen Sie sich daher kompetent beraten!
Zum Erbrecht gehören neben allen Fragen rund um die gesetzliche Erbfolge sowie das Testament und dessen Errichtung auch die Fragen zur Testierfähigkeit des Erblassers, zum Pflichtteil, zu den Auskunftsansprüchen des Erben, der Testamentsvollstreckung, der Möglichkeit von Änderung, Widerruf und Anfechtung des Testaments, des Erbscheins, der Hinterlegungsablieferung und der Öffnung des Testaments sowie auch die Bereiche der vorweggenommenen Erbfolge, der lebzeitigen Vermögensübertragung, des Erbvertrags, des Schenkungs-versprechens von Todes wegen, des Vertrags zu Gunsten Dritter auf den Todesfall, des gemeinschaftlichen Testaments , der Vor- und Nacherbschaft, des Erb- und Pflichtteilsverzichts, der Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft, der Nachlasspflegschaft, der Erbschaftssteuer sowie des Vermächtnisses.
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