Reform des Unterhaltsrechts:
Ein Elternteil, der die Kinder überhaupt nicht oder nur ein oder zwei Mal im Monat betreut, muss genauso viel Unterhalt bezahlen wie ein Elternteil, der die Kinder 45 Prozent der Zeit betreut. Diese bisherige Rechtslage konnte man schon lange niemandem mehr erklären, insbesondere in Zeiten, in denen, im Gegensatz zu früher, nach einer Trennung immer…