Coronabedingte Steuererleichterungen 2022
Coronabedingte Steuererleichterungen gelten auch 2022 weiter: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Speisen im Rahmen von Restaurantbesuchen und Verpflegungsdienstleistungen in Höhe von 7 % wird bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Erhöhung des Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf 10 Mio. € bzw. 20 Mio. € bei Zusammenveranlagung wirkt sich auch im Jahr 2022 aus. Die…