Besonders in Familienrechtsachen mit internationalem Hintergrund bieten wir Ihnen spezielle Erfahrung.

Im Zeitalter der Globalisierung werden Ehen immer häufiger, in denen die Ehepartner aus unterschiedlichen Ländern kommen oder im Ausland geheiratet haben und sich nun scheiden lassen wollen. Hier sind neben dem deutschen Recht auch die Regeln auch die Regeln des internationalen Privatrechts und ggf. die Rechtsordnung der Heimatländer zu berücksichtigen. Häufig kann der schnellere oder besser anwaltlich beratene Ehepartner die Wahl des zuständigen Gerichts und auch das anzuwendende materielle Recht beeinflussen. Da selbst innerhalb der Europäischen Union noch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsordnung bestehen, kann so das für einen selbst  günstigere Recht gewählt werden; dieses neue Phänomen wird als forum shopping bezeichnet.

Nicht nur Ehescheidungen, auch Kindschaftssachen haben heute oft einen internationalen Bezug, wenn z. B. ein Partner gemeinsame Kinder gegen den Willen des anderen ins Ausland verbracht hat. Auch in solchen Fällen ist die Kenntnis des internationalen Familienrechts wichtig. Wir haben hier praktische Erfahrungen mit islamischen Ländern.
 

Binationales Ehen/Ausländerrecht

Spezielle Erfahrung bieten wir Ihnen weiterhin im Bereich der binationalen Ehen in Deutschland mit ausländerrechtlichen Bezug. Hier treffen sich Ausländer- und Familienrecht, denn neben den klassischen Fragen des Familienrechts sind auch die Normen des Aufenthaltsgesetzes von großer Bedeutung, um die Mandanten interessengerecht zu beraten und zu vertreten.

Bei mittellosen Mandanten helfen wir, das Scheidungsverfahren über die staatliche Verfahrenskostenhilfe zu finanzieren.

Natürlich gelten für gleichgeschlechtliche Partnerschaften die angeführten Punkte entsprechend.